Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Frikarti Stauden AG und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Jeder Käufer anerkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bedingungen als für ihn rechtlich bindend. Spezielle Abmachungen zwischen dem Besteller und der Frikarti Stauden AG sind möglich, bedingen jedoch in jedem Fall die schriftliche Form.

Die Frikarti Stauden AG setzt alles daran, seiner Kundschaft Qualitätsprodukte zu liefern. Unsere Priorität ist die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden, und unser Ziel ist es, Ihnen einen hervorragenden Service zu bieten.

 

Preise und Zahlung

1.   Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise ab Staudengärtnerei in Schweizer

      Franken. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

      Zahlungskonditionen: 30 Tage netto.

2.   Die Kosten für Verpackung und Transport werden separat in Rechnung gestellt.

3.   Rabatte gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen

      und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.

4.   Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet.

5.   Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art

      zu verrechnen.

6.   Zahlungs- und Erfüllungsort ist Grüningen.

7.   Extra starke und durch den Käufer persönlich ausgelesene Pflanzen werden

      entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen, so

      kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.

8.   Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Pflanzen Eigentum der Frikarti Stauden 

      AG.

 

Versand

9.   Mit Abschluss des Vertrages gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über.

10. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, 

       wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind.

 

Garantie

11. Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr

       geboten für wüchsige Ware. Es wird Garantie geleistet, wenn ein Schadorganismus

       Wachstum, Ertrag

       oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt. Der Käufer muss nachweisen,

       dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war. Die 

       Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum

       Fakturawert.

12. Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen.

 

Sortenersatz, Ersatz durch Pflanzen ähnlicher Grösse und Stärke

13. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige

       Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz.

14. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen 

       abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, es sei denn, ein Ersatz ist

       verbeten.

 

Beschwerden

15. Der Käufer muss die Pflanzen sofort nach Erhalt prüfen und allfällige Mängel 

       unverzüglich mitteilen.

 

Schlussbestimmungen

16. Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet

       werden.

17. Gerichtsstand ist Grüningen.

Sollten Sie ergänzende Fragen oder Unklarheiten haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.